Im Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die Förderung der Selbsthilfe im § 20h verankert. Hier zwei Gedanken, die aus unserer Sicht prägend für die Arbeit sind:

"Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen und -organisationen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten ... zum Ziel gesetzt haben".

"Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt Grundsätze zu den Inhalten der Förderung der Selbsthilfe und zur Verteilung der Fördermittel ..."

Damit ist klar ersichtlich, von wem die Mittel kommen: es sind die Krankenkassen. Diese wiederum legen [...über den GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und den für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Vertretungen der Selbsthilfe...] fest, wie die Wünsche des Sozialgesetzbuches umgesetzt werden sollen: maßgebend erarbeitetes Papier ist der "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" (Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß SGB V). Im Einstieg, in der Präambel, wird die grundlegende Sichtweise beschrieben – daraus wiederum zwei prototypische Sätze:

"Das Charakteristikum der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ist ihre Betroffenenkompetenz. Vor allem durch gegenseitige Hilfe und Unterstützung in Gruppen schafft sie Akzeptanz bei betroffenen Menschen und ihren Angehörigen und ermöglicht niedrigschwellige Hilfestrukturen."

"Der Erfolg der Selbsthilfegruppen beruht vor allem auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung ihrer Mitglieder. Die Leistungen der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe basieren im Wesentlichen auf freiwilligem Engagement und Ehrenamtlichkeit."

Hier zeigt sich schon, dass die Selbsthilfegruppen nicht mit einem Füllhorn überschüttet werden, jenem mythologischem Symbol des Glücks, Reichtums und Überflusses. Vielmehr kann man zwischen den Zeilen lesen, warum Selbsthilfe so heißt, wie sie heißt: "Hilf Dir selbst, sonst ...". Daher kann eine Gruppe und auch ein Selbsthilfe-Verband nicht ohne freiwilliges Engagement und Ehrenamtlichkeit auskommen. Wir sind nicht undankbar - wir wollen an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass wir als Verband ebenso Bittsteller sind, wie die Betroffenen, Alten und Kranken. Für jedes Projekt, für jeden Arbeitsplatz, für jede Aktion ergeht ein Antrag an die Kassen.

 

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